Präsenz-Seminar zum Transparenzregister und zum Geldwäschegesetz | Köln
- Inhalte
- Zielgruppe
- Kurzübersicht
- Anmeldung
Alle transparenzpflichtigen Rechtseinheiten (z.B. GmbHs, KGs, AGs usw.) müssen ihre wirtschaftlich Berechtigten an das Transparenzregister melden und die Eintragungen aktuell halten.
Einsicht können u.a. Verpflichte im Rahmen ihrer Sorgfaltspflichten nehmen.
Außerdem müssen Unstimmigkeitsmeldungen abgegeben werden, wenn es abweichende Erkenntnisse zur Registerlage gibt.
Neben wertvollen Hinweisen zur Nutzung des Transparenzregisters erhalten Sie in diesem Halbtags-Seminar die Möglichkeit zum Austausch.
Im Seminar können häufig gestellte fachliche Fragen behandelt und anhand der aktuellen Gesetzeslage und der Funktionsweisen des Transparenzregisters beleuchtet werden.
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass die Informationsveranstaltung keinen rechtsberatenden Charakter hat und somit spezielle Einzelfragen nicht beratend beantwortet werden können.
Inhalte:
– Grundlegende Information zur Eintragungspflicht
– Beispiele zur Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten
– Einsichtnahme-Prozess – insbesondere für Verpflichtete
– Informationen zur Meldung von Unstimmigkeiten
– (geplante) Neuerungen im Rahmen von Gesetzesanpassungen
Termin
13.03.2025 | 10:00 – 14:30 Uhr |
Stornierung
Die kostenfreie Stornierung der Teilnahme an einer Veranstaltung ist bis 30 Tage vor dem jeweiligen
Veranstaltungsbeginn möglich. Hiernach wird die Teilnehmergebühr in voller Höhe erhoben, es sei denn, es wird ein
Ersatz-Teilnehmer desselben Unternehmens/derselben Kanzlei gestellt.
Stornierungen müssen ausschließlich schriftlich per E-Mail an veranstaltungen@Bundesanzeiger.de erklärt werden.
Umbuchungen werden wie Stornierungen behandelt.
Zielgruppe
Alle, die in Kontakt mit dem Transparenzregister kommen, z.B. Vertreterinnen von eintragenden Rechtseinheiten oder Verpflichtete, die Einsicht nehmen (z.B. Banken) und über die virtuellen Angebote hinaus einen Austausch suchen.
Präsenz-Seminar zum Transparenzregister und zum Geldwäschegesetz | Köln
Wann: | 12.03.2025 - 14.03.2025 |
---|---|
Termin | 13.03.2025 |
Dauer: | 4,5 Stunden |
Was: | Seminar |
Preis: | 229,00 € |
50735 Köln
Alle transparenzpflichtigen Rechtseinheiten (z.B. GmbHs, KGs, AGs usw.) müssen ihre wirtschaftlich Berechtigten an das Transparenzregister melden und die Eintragungen aktuell halten.
Einsicht können u.a. Verpflichte im Rahmen ihrer Sorgfaltspflichten nehmen.
Außerdem müssen Unstimmigkeitsmeldungen abgegeben werden, wenn es abweichende Erkenntnisse zur Registerlage gibt.
Neben wertvollen Hinweisen zur Nutzung des Transparenzregisters erhalten Sie in diesem Halbtags-Seminar die Möglichkeit zum Austausch.
Im Seminar können häufig gestellte fachliche Fragen behandelt und anhand der aktuellen Gesetzeslage und der Funktionsweisen des Transparenzregisters beleuchtet werden.
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass die Informationsveranstaltung keinen rechtsberatenden Charakter hat und somit spezielle Einzelfragen nicht beratend beantwortet werden können.
Inhalte:
– Grundlegende Information zur Eintragungspflicht
– Beispiele zur Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten
– Einsichtnahme-Prozess – insbesondere für Verpflichtete
– Informationen zur Meldung von Unstimmigkeiten
– (geplante) Neuerungen im Rahmen von Gesetzesanpassungen
Termin
13.03.2025 | 10:00 – 14:30 Uhr |
Stornierung
Die kostenfreie Stornierung der Teilnahme an einer Veranstaltung ist bis 30 Tage vor dem jeweiligen
Veranstaltungsbeginn möglich. Hiernach wird die Teilnehmergebühr in voller Höhe erhoben, es sei denn, es wird ein
Ersatz-Teilnehmer desselben Unternehmens/derselben Kanzlei gestellt.
Stornierungen müssen ausschließlich schriftlich per E-Mail an veranstaltungen@Bundesanzeiger.de erklärt werden.
Umbuchungen werden wie Stornierungen behandelt.
Allgemeine Hinweise
Wir empfehlen eine frühzeitige Anmeldung, da die Teilnehmerzahl begrenzt ist. Über die Berücksichtigung der Anmeldung entscheidet die Reihenfolge der Anmeldungseingänge.
Auskünfte vor der Veranstaltung erteilt das Veranstaltungsmanagement der
Bundesanzeiger Verlag GmbH
Amsterdamer Straße 192
50735 Köln
Tel.: 0221 / 97668-0
veranstaltungen@bundesanzeiger.de