Extra-Wissen: Das Hinweisgeberschutzgesetz und der Umgang mit Hinweisen
- Inhalte
- Zielgruppe
- Dozenten / Referenten
- Kurzübersicht
- Anmeldung
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) sieht vor, dass Hinweisgeber (sogenannte „Whistleblower“), die Missstände im Arbeitsumfeld melden, fortan zu schützen sind. Unternehmen sind dazu verpflichtet den Schutz der Hinweisgeber zu gewährleisten und hierfür geeignete Meldekanäle bereitzustellen.
Das Gesetz stellt Unternehmen und Organisationen vor rechtliche, organisatorische und kriminalistische Herausforderungen.
Erfahren Sie, wie Sie als Fallbearbeiter vorgehen, wenn tatsächlich ein Hinweis eingeht.
Schwerpunkt Psychologie & Kommunikation – Lernen Sie:
– wie Sie einen ängstlichen Hinweisgeber auf Ihre Seite ziehen.
Schwerpunkt Ermittlungen – Lernen Sie:
– wie Sie das Risiko eines Hinweises klassifizieren.
– wie Sie Ihre Ermittlungen planen und durchführen.
– wie Sie Zuständigkeiten und Befugnisse festlegen.
– die notwendigen Eckpunkte einer Verfahrensordnung (auch für Beschwerdeverfahren i.S.d. LkSG).
Die Teilnahme an diesem Webinar gilt als ein geeigneter Nachweis für die Fachkunde im Sinne von § 15 Abs. 2 Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG).
Termine
09.12.2024 | 12:00 – 14:00 Uhr |
Stornierung
Die kostenfreie Stornierung der Teilnahme an einer Veranstaltung ist bis 30 Tage vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn möglich. Hiernach wird die Teilnehmergebühr in voller Höhe erhoben, es sei denn, es wird ein Ersatz-Teilnehmer desselben Unternehmens/derselben Kanzlei gestellt. Stornierungen müssen ausschließlich schriftlich per E-Mail an veranstaltungen@Bundesanzeiger.de erklärt werden. Umbuchungen werden wie Stornierungen behandelt.
Zielgruppe
Alle Entscheider/innen und Mitarbeiter/innen, die in ihren Unternehmen oder Organisationen einer Meldestelle einrichten oder betreiben wollen.
Dozenten / Referenten
Dr. Johannes Dilling
Dilling Rechtsanwaltskanzlei, Rechtsanwalt
Herr Rechtsanwalt Dr. Dilling LL.M. (Köln / Paris 1) ist Maître en Droit und TÜV-zertifizierter Compliance Officer und leitet seit 2013 seine eigene Kanzlei in Köln. Des Weiteren ist er seit 2020 Lehrbeauftragter für Compliance an der Universität zu Köln. Das Thema Wistleblowing ist einer der Schwerpunkte die Dr. Dilling in seinem Berufsalltag betreut.
Henning Stuke
Hinweisgeber-Compliance GbR | Trainer
Henning Stuke ist Kriminologe (M.A., M.A.) und war zwanzig Jahre als Kriminalbeamter u.a. in der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität und Wirtschaftskriminalität tätig. Zudem verfügt er über eine langjährige, internationale Ermittlungserfahrung im Bereich der Internal Investigations in DAX-Konzernen. Herr Stuke schult Unternehmen und Organisationen rund um das Thema Hinweisgeberschutz.
Extra-Wissen: Das Hinweisgeberschutzgesetz und der Umgang mit Hinweisen
Wann: | 08.12.2024 - 10.12.2024 |
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Termin | 09.12.2024 |
Dauer: | 2 Stunden |
Was: | Webinar |
Preis: | 129,00 € |
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) sieht vor, dass Hinweisgeber (sogenannte „Whistleblower“), die Missstände im Arbeitsumfeld melden, fortan zu schützen sind. Unternehmen sind dazu verpflichtet den Schutz der Hinweisgeber zu gewährleisten und hierfür geeignete Meldekanäle bereitzustellen.
Das Gesetz stellt Unternehmen und Organisationen vor rechtliche, organisatorische und kriminalistische Herausforderungen.
Erfahren Sie, wie Sie als Fallbearbeiter vorgehen, wenn tatsächlich ein Hinweis eingeht.
Schwerpunkt Psychologie & Kommunikation – Lernen Sie:
– wie Sie einen ängstlichen Hinweisgeber auf Ihre Seite ziehen.
Schwerpunkt Ermittlungen – Lernen Sie:
– wie Sie das Risiko eines Hinweises klassifizieren.
– wie Sie Ihre Ermittlungen planen und durchführen.
– wie Sie Zuständigkeiten und Befugnisse festlegen.
– die notwendigen Eckpunkte einer Verfahrensordnung (auch für Beschwerdeverfahren i.S.d. LkSG).
Die Teilnahme an diesem Webinar gilt als ein geeigneter Nachweis für die Fachkunde im Sinne von § 15 Abs. 2 Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG).
Termine
09.12.2024 | 12:00 – 14:00 Uhr |
Stornierung
Die kostenfreie Stornierung der Teilnahme an einer Veranstaltung ist bis 30 Tage vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn möglich. Hiernach wird die Teilnehmergebühr in voller Höhe erhoben, es sei denn, es wird ein Ersatz-Teilnehmer desselben Unternehmens/derselben Kanzlei gestellt. Stornierungen müssen ausschließlich schriftlich per E-Mail an veranstaltungen@Bundesanzeiger.de erklärt werden. Umbuchungen werden wie Stornierungen behandelt.
Technische Voraussetzungen
Bitte entnehmen Sie die (Mindest-)Software- und Hardwareanforderungen, die zur Teilnahme an unseren Webinaren notwendig sind, finden Sie unter folgendem Link: https://knowledge.clickmeeting.com/de/knowledge-base/erste-schritte/ueber-clickmeeting/#welche-technologie-verwendet-clickmeeting
Allgemeine Hinweise
Die Durchführung der Webinare erfolgt über die Anwendung ClickMeeting. Voraussetzung der Teilnahme an einem Webinar ist eine vorherige Registrierung über das Anmeldeformular auf unserer Webseite. Nach der Registrierung erhält der Teilnehmer eine E-Mail mit einem Link für die Teilnahme am Webinar. Die während der Registrierung eingegebenen Daten werden ausschließlich für den Versand des Teilnahmelinks per Email verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Eine Anmeldung ist nicht möglich, wenn die maximale Teilnehmerzahl erreicht ist oder die Anmeldung geschlossen wurde.