Basis-Webinar – Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten zur Meldung zum Transparenzregister
- Inhalte
- Zielgruppe
- Dozenten / Referenten
- Kurzübersicht
- Anmeldung
Mit dem 1. August 2021 wurde aus dem Transparenzregister ein Vollregister, weil die sogenannte Mitteilungsfiktion entfiel. Daher müssen nunnahezu alle juristischen Personen und Personenvereinigungen ihre wirtschaftlich Berechtigten zum Transparenzregister melden.
Die richtige Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten ist Grundvoraussetzung dafür, eine ordnungsgemäße Meldung zum Transparenzregister abgeben zu können. Dabei ist zu beachten, dass jede transparenzpflichtige Rechtseinheit einen wirtschaftlich Berechtigten hat.
Es handelt sich um eine kurze Einführung in die Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten. Dabei werden die grundsätzlichen Aspekte behandelt, aber in der Kürze der Zeit keine detaillierten Erläuterungen von Sonderkonstellationen erfolgen können.
Inhalte:
• Ermittlung des „echten“ wirtschaftlich Berechtigten
• Ermittlung des „fiktiven“ wirtschaftlich Berechtigten
• Übergangsfristen wegen des Entfalls der Mitteilungsfiktion
Termine
03.04.2025 | 11:30 – 12:00 Uhr | |
30.10.2025 | 11:30 – 12:00 Uhr |
Stornierung
Die kostenfreie Stornierung der Teilnahme an einer Veranstaltung ist bis 30 Tage vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn möglich. Hiernach wird die Teilnehmergebühr in voller Höhe erhoben, es sei denn, es wird ein Ersatz-Teilnehmer desselben Unternehmens/derselben Kanzlei gestellt.
Stornierungen müssen ausschließlich schriftlich per E-Mail an veranstaltungen@Bundesanzeiger.de erklärt werden. Umbuchungen werden wie Stornierungen behandelt.
Zielgruppe
Dieses Basis-Webinar richtet sich insbesondere an solche Personen, die erstmals eine Meldung zum Transparenzregister abgeben müssen. Auch sind diejenigen angesprochen, die ihren wirtschaftlich Berechtigten möglicherweise bereits zum Transparenzregister hätten melden müssen und dies nun nachholen möchten.
Dozenten / Referenten
Dr. Marcel Kleemann
LOSCHELDER RECHTSANWÄLTE Partnerschaftsgesellschaft mbB, Partner, Gesellschaftsrechtliche Beratung, Managerhaftung/D&O, Compliance
Herr Dr. Kleemann berät nationale und internationale Unternehmen zu allen Themen des Gesellschaftsrechts. Einen besonderen Schwerpunkt seiner Beratungstätigkeit bildet das Geldwäscherecht mit dem Transparenzregister. Vor seiner Tätigkeit für LOSCHELDER war Herr Dr. Kleemann mehrere Jahre für eine internationale Rechtsanwaltssozietät in Düsseldorf und im Rahmen eines Secondments in der Rechtsabteilung eines DAX-Unternehmens tätig.
Basis-Webinar – Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten zur Meldung zum Transparenzregister
Termine: | 03.04.2025, 30.10.2025 |
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Was: | Webinar |
Preis: | 19,00 € |
Mit dem 1. August 2021 wurde aus dem Transparenzregister ein Vollregister, weil die sogenannte Mitteilungsfiktion entfiel. Daher müssen nunnahezu alle juristischen Personen und Personenvereinigungen ihre wirtschaftlich Berechtigten zum Transparenzregister melden.
Die richtige Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten ist Grundvoraussetzung dafür, eine ordnungsgemäße Meldung zum Transparenzregister abgeben zu können. Dabei ist zu beachten, dass jede transparenzpflichtige Rechtseinheit einen wirtschaftlich Berechtigten hat.
Es handelt sich um eine kurze Einführung in die Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten. Dabei werden die grundsätzlichen Aspekte behandelt, aber in der Kürze der Zeit keine detaillierten Erläuterungen von Sonderkonstellationen erfolgen können.
Inhalte:
• Ermittlung des „echten“ wirtschaftlich Berechtigten
• Ermittlung des „fiktiven“ wirtschaftlich Berechtigten
• Übergangsfristen wegen des Entfalls der Mitteilungsfiktion
Termine
03.04.2025 | 11:30 – 12:00 Uhr | |
30.10.2025 | 11:30 – 12:00 Uhr |
Stornierung
Die kostenfreie Stornierung der Teilnahme an einer Veranstaltung ist bis 30 Tage vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn möglich. Hiernach wird die Teilnehmergebühr in voller Höhe erhoben, es sei denn, es wird ein Ersatz-Teilnehmer desselben Unternehmens/derselben Kanzlei gestellt.
Stornierungen müssen ausschließlich schriftlich per E-Mail an veranstaltungen@Bundesanzeiger.de erklärt werden. Umbuchungen werden wie Stornierungen behandelt.
Technische Voraussetzungen
Bitte entnehmen Sie die (Mindest-)Software- und Hardwareanforderungen, die zur Teilnahme an unseren Webinaren notwendig sind, finden Sie unter folgendem Link: https://knowledge.clickmeeting.com/de/knowledge-base/erste-schritte/ueber-clickmeeting/#welche-technologie-verwendet-clickmeeting
Allgemeine Hinweise
Webinar – ClickMeeting (kostenpflichtig)
Die Durchführung der Webinare erfolgt über die Anwendung ClickMeeting.
Voraussetzung der Teilnahme an einem Webinar ist eine vorherige Registrierung über das Anmeldeformular auf unserer Webseite.
Nach der Registrierung erhält der Teilnehmer eine E-Mail mit einem Link für die Teilnahme am Webinar. Die während der Registrierung eingegebenen Daten werden ausschließlich für den Versand des Teilnahmelinks per Email verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.
Eine Anmeldung ist nicht möglich, wenn die maximale Teilnehmerzahl erreicht ist oder die Anmeldung geschlossen wurde.