Das Transparenzregister – Ermittlung der wirtschaftlich Berechtigten & Abgabe von Unstimmigkeitsmeldungen
- Inhalte
- Zielgruppe
- Kurzübersicht
- Anmeldung
Verpflichtete müssen eine Unstimmigkeitsmeldung abgeben, wenn die eigene Erkenntnisse zu den wirtschaftlich Berechtigten von den im Transparenzregister erfassten Angaben abweichen.
In der Veranstaltung wird erklärt, welche Sachverhalte eine Unstimmigkeitsmeldung auslösen und wann diese abzugeben ist.
Die technischen Abläufe auf der Webseite zur Abgabe einer Unstimmigkeitsmeldung werden dargestellt.
Ebenso wird tiefergehend darauf eingegangen, was für eine betroffene Rechtseinheit zu tun ist.
Die Rückmeldung zu einer Unstimmigkeitsmeldung hat über ein Formular zu erfolgen.
Außerdem werden nochmal die Grundlagen des Transparenzregisters, der Ermittlung zu den wirtschaftlich Berechtigten und die häufigen Fragen zu den Unstimmigkeitsmeldungen beleuchtet.
Themen:
Für Erstatter:
• Was ist eine Unstimmigkeitsmeldung?
• Wann muss ich eine Unstimmigkeitsmeldung abgeben?
• Wie ist eine Unstimmigkeitsmeldung abzugeben?
Für betroffene Rechteinheiten
• Wer gibt Unstimmigkeitsmeldungen ab und aus welchem Grund?
• Was wird bei einer laufenden Prüfung nach §23a GwG geprüft?
• Was ist das Rückmeldeformular und wie funktioniert es?
Dozenten/ Referenten
RA Dr. Charlotte Bärenz | Kanzlei Bärenz | |
Kai Osenbrück | Bundesanzeiger Verlag GmbH | |
Birte Hahmann | Bundesanzeiger Verlag GmbH |
Zielgruppe
WP´s & Assistenten und Erstatter von Unstimmigkeitsmeldungen und betroffene Rechtseinheiten
Das Transparenzregister – Ermittlung der wirtschaftlich Berechtigten & Abgabe von Unstimmigkeitsmeldungen
Wann: | 23.10.2024 - 25.10.2024 |
---|---|
Termin | 24.10.2024 |
Was: | Webinar |
Preis: | 139,00€ zzgl. MwSt |
Verpflichtete müssen eine Unstimmigkeitsmeldung abgeben, wenn die eigene Erkenntnisse zu den wirtschaftlich Berechtigten von den im Transparenzregister erfassten Angaben abweichen.
In der Veranstaltung wird erklärt, welche Sachverhalte eine Unstimmigkeitsmeldung auslösen und wann diese abzugeben ist.
Die technischen Abläufe auf der Webseite zur Abgabe einer Unstimmigkeitsmeldung werden dargestellt.
Ebenso wird tiefergehend darauf eingegangen, was für eine betroffene Rechtseinheit zu tun ist.
Die Rückmeldung zu einer Unstimmigkeitsmeldung hat über ein Formular zu erfolgen.
Außerdem werden nochmal die Grundlagen des Transparenzregisters, der Ermittlung zu den wirtschaftlich Berechtigten und die häufigen Fragen zu den Unstimmigkeitsmeldungen beleuchtet.
Themen:
Für Erstatter:
• Was ist eine Unstimmigkeitsmeldung?
• Wann muss ich eine Unstimmigkeitsmeldung abgeben?
• Wie ist eine Unstimmigkeitsmeldung abzugeben?
Für betroffene Rechteinheiten
• Wer gibt Unstimmigkeitsmeldungen ab und aus welchem Grund?
• Was wird bei einer laufenden Prüfung nach §23a GwG geprüft?
• Was ist das Rückmeldeformular und wie funktioniert es?
Dozenten/ Referenten
RA Dr. Charlotte Bärenz | Kanzlei Bärenz | |
Kai Osenbrück | Bundesanzeiger Verlag GmbH | |
Birte Hahmann | Bundesanzeiger Verlag GmbH |
Allgemeine Hinweise
Bitte beachten Sie die allgemeinen Hinweise der Veranstaltung auf der Buchungsseite unseres Kooperationspartners.