Transparenzregister und Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten
- Inhalte
- Zielgruppe
- Dozenten / Referenten
- Kurzübersicht
- Anmeldung
Die Kernkompetenz im Rahmen von Geldwäscheprüfungen ist die korrekte Ermittlung der wirtschaftlich Berechtigten. Die Ermittlung ist vor allem die Grundlage für die Prüfung, ob eine Eintragung im Transparenzregister oder eine Unstimmigkeitsmeldung vorgenommen werden muss. Betroffen sind sowohl transparenzpflichtige Rechtseinheiten als auch Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz. Innerhalb des Seminars werden zunächst die Grundlagen zum Transparenzregister und der Ermittlung von wirtschaftlich Berechtigten vermittelt. Zur Vertiefung werden die Grundlagen dann anhand von Praxisbeispielen verdeutlicht und gemeinsam mit den Teilnehmenden angewendet. Darüber hinaus besteht für die Teilnehmer*innen die Möglichkeit, im Rahmen eines Erfahrungsaustauschs praktische Herausforderungen bzw. die eigenen Fragen im Umgang mit dem Transparenzregister zur Diskussion zu stellen.
Inhalte:
Grundlagen des Transparenzregisters
– Gesetzlicher Hintergrund: Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz
– Ausblick: europäische Gesetzgebungsinitiative
Ermittlung der wirtschaftlich Berechtigten nach dem GwG und Eintragung in das Transparenzregister
– Detailreiche Darstellung der Voraussetzungen der einzelnen Tatbestände der §§ 3, 19 GwG
– Kontrolle auf vergleichbare Weise iSv. § 3 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 GwG
– Der fiktive wirtschaftlich Berechtigte nach § 3 Abs. 2 S. 5 GwG
– Behandlung von einstufigen und mehrstufigen Beteiligungsverhältnissen
– Besonderheiten bei Stiftungen und Trusts nach § 3 Abs. 3 GwG
Einsichtnahmen in das Transparenzregister
– Abgestuftes Einsichtnahmekonzept
– Einsichtnahme als Verpflichteter
Fälle aus der Praxis
– Typische Fälle in klassischen gesellschaftsrechtlichen Konstruktionen (z. B. KG, GmbH, AG)
– Besondere Beteiligungsstrukturen (z. B. unternehmenstragende Stiftungen, BGB-Gesellschaften)
– Fälle mit Auslandsbezug
Unstimmigkeitsmeldungen
– Wann liegt eine Unstimmigkeit nach § 23a GwG vor?
– Wie gebe ich eine Unstimmigkeitsmeldung ab?
– Prüfung der Unstimmigkeit durch die registerführende Stelle
Hier finden Sie die optimale Verknüpfung von Theorie, Praxis und individueller Lösung – das macht die Umsetzung für Sie einfacher!
Ein erstklassiges Handout mit praxiserprobten Arbeitshilfen und Checklisten begleitet Sie zurück in den Arbeitsalltag.
Experten-Tipps und Tools praxisnah auf den Punkt gebracht geben Ihnen Sicherheit in der Umsetzung.
Uhrzeit:
9:30 – 17:00 Uhr
Zielgruppe
Das Seminar wendet sich an Geldwäschebeauftragte und compliance-verantwortliche Fach- und Führungskräfte, die Meldepflichten umsetzen oder das Register zu Recherchezwecken bei der Geldwäscheprävention und Bekämpfung nutzen und sich einen umfassenden Einblick verschaffen möchten. Mitarbeitende aus Rechts- und Stabsabteilungen, aus den Abteilungen Organisation, Grundsatz, Kundenannahme, sowie Gremienbetreuung und/oder aus dem Vorstandsbüro, Leitungsorgane von
Stiftungen, Family Offices und Trusts sowie Mitarbeitende aus Rechtsanwaltskanzleien werden von diesem Seminar profitieren.
Dozenten / Referenten
Dr. Marcel Kleemann
LOSCHELDER RECHTSANWÄLTE Partnerschaftsgesellschaft mbB, Partner, Gesellschaftsrechtliche Beratung, Managerhaftung/D&O, Compliance
Herr Dr. Kleemann berät nationale und internationale Unternehmen zu allen Themen des Gesellschaftsrechts. Einen besonderen Schwerpunkt seiner Beratungstätigkeit bildet das Geldwäscherecht mit dem Transparenzregister. Vor seiner Tätigkeit für LOSCHELDER war Herr Dr. Kleemann mehrere Jahre für eine internationale Rechtsanwaltssozietät in Düsseldorf und im Rahmen eines Secondments in der Rechtsabteilung eines DAX-Unternehmens tätig.
Ulf Krause
Bundesanzeiger Verlag GmbH I Leitung Transparenzregister
Ulf Krause ist Leiter des Transparenzregisters beim Bundesanzeiger Verlag. Er ist Volljurist und für alle Themen im Rahmen der Führung des Transparenzregisters zuständig. Zuvor war er unter anderem wissenschaftlichen Mitarbeiter am Institut für Bankrecht der Universität zu Köln sowie in einem eigenen Legal-Tech-Unternehmen tätig.
Transparenzregister und Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten
Wann: | 09.09.2024 - 11.09.2024 |
---|---|
Termin | 10.09.2024 |
Dauer: | 8,5 Stunden |
Wo: | Hotel Pullmann Köln, Helenenstraße 14, 50667 Köln |
Was: | Seminar |
Preis: | 980,00 € zzgl. MwSt. |
Die Kernkompetenz im Rahmen von Geldwäscheprüfungen ist die korrekte Ermittlung der wirtschaftlich Berechtigten. Die Ermittlung ist vor allem die Grundlage für die Prüfung, ob eine Eintragung im Transparenzregister oder eine Unstimmigkeitsmeldung vorgenommen werden muss. Betroffen sind sowohl transparenzpflichtige Rechtseinheiten als auch Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz. Innerhalb des Seminars werden zunächst die Grundlagen zum Transparenzregister und der Ermittlung von wirtschaftlich Berechtigten vermittelt. Zur Vertiefung werden die Grundlagen dann anhand von Praxisbeispielen verdeutlicht und gemeinsam mit den Teilnehmenden angewendet. Darüber hinaus besteht für die Teilnehmer*innen die Möglichkeit, im Rahmen eines Erfahrungsaustauschs praktische Herausforderungen bzw. die eigenen Fragen im Umgang mit dem Transparenzregister zur Diskussion zu stellen.
Inhalte:
Grundlagen des Transparenzregisters
– Gesetzlicher Hintergrund: Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz
– Ausblick: europäische Gesetzgebungsinitiative
Ermittlung der wirtschaftlich Berechtigten nach dem GwG und Eintragung in das Transparenzregister
– Detailreiche Darstellung der Voraussetzungen der einzelnen Tatbestände der §§ 3, 19 GwG
– Kontrolle auf vergleichbare Weise iSv. § 3 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 GwG
– Der fiktive wirtschaftlich Berechtigte nach § 3 Abs. 2 S. 5 GwG
– Behandlung von einstufigen und mehrstufigen Beteiligungsverhältnissen
– Besonderheiten bei Stiftungen und Trusts nach § 3 Abs. 3 GwG
Einsichtnahmen in das Transparenzregister
– Abgestuftes Einsichtnahmekonzept
– Einsichtnahme als Verpflichteter
Fälle aus der Praxis
– Typische Fälle in klassischen gesellschaftsrechtlichen Konstruktionen (z. B. KG, GmbH, AG)
– Besondere Beteiligungsstrukturen (z. B. unternehmenstragende Stiftungen, BGB-Gesellschaften)
– Fälle mit Auslandsbezug
Unstimmigkeitsmeldungen
– Wann liegt eine Unstimmigkeit nach § 23a GwG vor?
– Wie gebe ich eine Unstimmigkeitsmeldung ab?
– Prüfung der Unstimmigkeit durch die registerführende Stelle
Hier finden Sie die optimale Verknüpfung von Theorie, Praxis und individueller Lösung – das macht die Umsetzung für Sie einfacher!
Ein erstklassiges Handout mit praxiserprobten Arbeitshilfen und Checklisten begleitet Sie zurück in den Arbeitsalltag.
Experten-Tipps und Tools praxisnah auf den Punkt gebracht geben Ihnen Sicherheit in der Umsetzung.
Uhrzeit:
9:30 – 17:00 Uhr
Allgemeine Hinweise
Hinweis auf begrenzte Teilnehmerzahl
Wir empfehlen eine frühzeitige Anmeldung, da die Teilnehmerzahl begrenzt ist. Über die Berücksichtigung der Anmeldung entscheidet die Reihenfolge der Anmeldungseingänge.
Auskünfte vor der Veranstaltung erteilt das Veranstaltungsmanagement der
Bundesanzeiger Verlag GmbH
Amsterdamer Straße 192
50735 Köln
Tel.: 0221 / 97668-0
veranstaltungen@bundesanzeiger.de