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Der Hinweisgeber-Dienst

Die Gesamtlösung zur Erfüllung der EU-Hinweisgeberrichtlinie sowie des künftigen deutschen Hinweisgeberschutzgesetzes


Weitere Details finden Sie auf der offiziellen Webseite:

zum Hinweisgeber-Dienst

Im Oktober 2019 hat die Europäische Union die Richtlinie 2019/1937 verabschiedet. Die EU-Hinweisgeberrichtlinie, auch „Whistleblower“-Richtlinie genannt, sieht vor, dass Organisationen und Kommunen interne Meldekanäle für potentielle Hinweisgeber („Whistleblower“) bereitstellen, um die Meldung von Missständen im Arbeitsumfeld zu ermöglichen.

Unser vollumfänglicher Hinweisgeber-Dienst (inklusive digitalem Hinweisgeberportal) unterstützt den deutschen Mittelstand und kommunale Organisationen darin, ihrer Verpflichtung rechtssicher nachzukommen, volle Kontrolle über eingehende Hinweise zu behalten und ihre Reputation langfristig durch adäquate Meldekanäle zu schützen. Eine Bedienung aller manuellen Meldekanäle (Telefon, E-Mail, Post, persönlich) entfällt gänzlich, da unser geschultes Service-Personal sämtliche gemeldete Fälle in einem digitalen Hinweisgeberportal zur weiteren Fallbearbeitung bündelt. Auch besteht die Möglichkeit das digitale Hinweisgeberportal separat zu erwerben.


Hinweisgeberportal Flyer

In wenigen Schritten zu Ihren Meldekanälen:
Rechtssicher. Kostengünstig. Zuverlässig.

PDF  174 KB / Version: 08/2023

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