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Dauerhafter Datenträger


AGB / GTCB

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DE:  AGB Dauerhafter Datenträger

EN:  GTCB Transmission of information using a durable medium

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) „Übermittlung von Informationen mittels eines Dauerhaften Datenträgers“

Stand: Mai 2019

I. Einbeziehung der AGB / Vertragsschluss

1. Die Kunden und von diesen beauftragte Dritte (im Folgenden „Nutzer“ genannt) akzeptieren bei Nutzung der Leistung für die Übermittlung von Informationen mittels eines Dauerhaften Datenträgers (im Folgenden „Informationen“) diese AGB.

2. Mit der Einreichung der Informationen gibt der Nutzer ein verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss ab. Der Vertrag wird durch die formlose Bestätigung (per E-Mail) der Übermittlung nach II. Ziffer 1 der AGB durch die Bundesanzeiger Verlag GmbH (im Folgenden „Verlag“) abgeschlossen. Erst mit Übermittlung der Information nach II. Ziffer 1 durch den Verlag entsteht eine Entgeltpflicht.

3. Der Nutzer kann diese AGB jederzeit unter dem von der Webseite des Verlags (www.reguvis.de/dauda) erreichbaren Link „AGB“ aufrufen, ausdrucken sowie herunterladen und speichern.


II. Leistungen

1. Der Verlag übermittelt die vom Nutzer eingereichten Informationen an die depotführende Stellen in Deutschland (im Folgenden „Empfänger“), die in der von der
BaFin erstellten und auf deren Website (www.bafin.de) zur Verfügung gestellten Auflistung der nach § 345 Abs.11 und § 355 Abs. 3 KAGB genehmigten depotführenden
Stellen/Verwahrstellen aufgeführt sind. Die Übermittlung erfolgt, indem die Informationen nach erfolgreicher Einreichung an den Verlag von dem Verlag in einer Datenbank zum Download für die Empfänger gespeichert werden und der Verlag den Empfängern, unter Hinweis auf die Beauftragung durch den Nutzer und Angabe der nach III. Ziffer 4 oder 5 benannten Rechnungsempfänger, einen direkten Dokumentenlink aus der Datenbank unverzüglich, spätestens jedoch am auf die Einreichung folgenden Werktag, per E-Mail zur Verfügung stellt. Die Informationen werden in der Datenbank für die Dauer von 5 Jahren gespeichert.

2. Die Empfänger können dann die gespeicherten Dokumente -zur Erfüllung ihrer Verpflichtung aus § 167 Abs. 3 KAGB- herunterladen, ausdrucken und de n Anlegern in der vorgesehenen Form zur Verfügung stellen.

3. Ob es sich bei den eingereichten Informationen um Inhalte handelt, bei denen vom Gegenstand her eine Unterrichtung der Anleger mittels eines Dauerhaften Datenträgers vorgesehen ist, liegt in der alleinigen Verantwortung der Nutzer. Der Verlag wird jedoch, auf Basis einer formalen Plausibilitätsprüfung, eine Einschätzung vornehmen, ob für die eingereichten Informationen eine Unterrichtung der Anleger mittels eines Dauerhaften Datenträgers vorgesehen ist. Eine Rechtsprüfung erfolgt nicht. Das Ergebnis dieser Plausibilitätsprüfung wird dem Nutzer formal, jedoch unverbindlich und formlos per E-Mail mitgeteilt. Soweit die Plausibilitätsprüfung zu dem Ergebnis kommt, dass es sich bei den eingereichten Informationen um Inhalte handelt, bei der vom Gegenstand her eine Unterrichtung der Anleger mittels eines Dauerhaften Datenträgers vorgesehen ist, werden die Informationen entsprechend Ziffer II. 1. gespeichert, an die Empfänger übermittelt und dem Nutzer dies per formloser E-Mail bestätigt. In allen anderen Fällen unterbleibt die Speicherung und Übermittlung der Informationen nach II. Ziffer 1. und dem Nutzer wird dies per formloser E-Mail mitgeteilt. Der Nutzer kann dann die Information nach erneuter eigener Prüfung zur Übermittlung nochmals einreichen. Eine Pflicht zur über die Mitteilung des Ergebnisses der formalen Plausibilitätsprüfung hinausgehenden inhaltlichen Überprüfung der vom Nutzer eingereichten Informationen besteht für den Verlag nicht.

4. Für eingereichte Informationen, die nicht zur Übermittlung mittels eines dauerhaften Datenträgers bestimmt sind, besteht für den Verlag weder eine Rücksende- noch eine Aufbewahrungspflicht.
Der Verlag behält sich vor, Informationen, deren Inhalte gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstoßen, nicht entsprechend Ziffer II. zu speichern und zu übermitteln. In diesen Fällen erfolgt keine Berechnung der bisher erbrachten Leistungen.


III. Übermittlungsart/-formate / Berechtigungen / Erforderliche Angaben

1. Der Nutzer reicht dem Verlag die Informationen in der vom Verlag jeweils vorgegebenen Form ausschließlich per E-Mail an service@dauda.de unter Bestätigung der Kenntnisnahme dieser AGB ein.

2. Für die Einreichung der Informationen durch den Nutzer wird allein das Format PDF/A akzeptiert.

3. Bei der Einreichung der Informationen müssen insbesondere folgende Angaben vom Nutzer gemacht werden: ISIN, Sprache des Dokuments, Name der Gesellschaft, Name des Fonds, Datum des Dokuments, Angabe der Rechtsvorschrift, auf der die Pflicht zur Einreichung der Informationen beruht. Der Verlag wird diese Angaben im Rahmen der weiteren Verarbeitung unverändert und ungeprüft nutzen.

4. Der Nutzer hat bei der Einreichung der Informationen jeweils den Rechnungsempfänger nebst -anschrift und E-Mail-Adresse anzugeben.

5. Der Nutzer hat zusätzlich den Rechnungsempfänger nebst -anschrift und E-Mail-Adresse anzugeben, welchem die von den depotführenden Stellen gemäß §167 Abs. 3 KAGB zu berechnenden  Aufwendungen in Rechnung gestellt werden sollen, sofern diese Angaben zum Rechnungsempfänger von denen nach III. Ziffer 4 abweichen.

6. Sofern der Nutzer die Einreichung der Informationen beim Verlag an besondere Mitarbeiter, Abteilungen oder Dritte delegieren möchte, hat er im Vorfeld dem Verlag formlos per E-Mail Namen sowie E-Mail-Adressen der Berechtigten mitzuteilen. Bei Änderungen ist entsprechend zu verfahren. Der Verlag bestätigt den Erhalt formlos und wird danach nur Einreichungen der genannten Personen akzeptieren.


IV. Widerruf / Änderung / Löschung der Informationen

Eingereichte Informationen können nach erfolgter ordnungsgemäßer Speicherung durch den Verlag in der Datenbank grundsätzlich weder widerrufen noch ganz oder teilweise geändert oder gelöscht werden.


V. Gewährleistung / Berichtigung

1. Der Verlag erbringt die vereinbarten Leistungen mit der erforderlichen Sorgfalt, übernimmt jedoch keine Gewähr für die Rechtzeitigkeit der Übermittlung der Informationen durch die depotführende Stelle an die Anleger sowie für die Richtigkeit und Vollständigkeit der übermittelten Informationen.

2. Sollten trotz der erforderlichen Sorgfalt Fehler durch den Verlag bei der Speicherung in die Datenbank auftreten, werden diese auf Verlangen des Nutzers unentgeltlich berichtigt. Der Verlag wird die Empfänger über die Berichtigung unverzüglich informieren.


VI. Rechteinräumung

Der Nutzer räumt dem Verlag und seinen Rechtsnachfolgern an den Informationen die nicht ausschließlichen, zeitlich und inhaltlich uneingeschränkten Verwertungsrechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, öffentlichen Zugänglichmachung und der technischen Bearbeitung und Anpassung in allen Teilen zum Zwecke der Auswertung und Verfügbarmachung, in und für die Produkte und Dienstleistungen des Verlags, ein.


VII. Schadenersatz

1. Schadenersatzansprüche des Nutzers gegen den Verlag sowie dessen Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen sind auf vorsätzliche oder grobfahrlässige Verursachung beschränkt, soweit nicht wesentliche Vertragspflichten verletzt sind.

2. Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Schadenersatz auf den unmittelbaren Schaden begrenzt, dessen Eintritt bei Abschluss des Vertrages typischerweise vorhersehbar war. Eine Haftung für sonstige Schäden ist ausgeschlossen.


VIII. Höhere Gewalt

1. Bei höherer Gewalt und unvorhersehbaren Ereignissen, die der Verlag nicht zu vertreten hat und die die Einstellung oder eine Einschränkung seiner Tätigkeit erforderlich macht, ist der Verlag für die Dauer der Verhinderung sowie für eine angemessene Anlaufzeit von der Pflicht zur Leistung befreit.

2. Höherer Gewalt stehen Feuer, Streik, Aussperrung, Verkehrsstörungen, Leistungsstörungen Dritter und technische Probleme – etwa des EDV-Systems (z. B. Netzwerkausfälle) – infolge Angriffen von außen (z. B. Hacker- oder Virenattacken) und sonstige Umstände gleich, die der Verlag nicht zu vertreten hat, die aber eine Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen.

3. Die Haftung für Schäden infolge höherer Gewalt oder ihr gleichstehender Ereignisse ist ausgeschlossen. Rückerstattungsansprüche gegen den Verlag bestehen im Fall höherer Gewalt oder ihr gleichstehender Ereignisse nicht.


IX. Preise und Rechnungsstellung

1. Die Leistungen des Verlags nach II. sind für den Nutzer i.H.v. EUR 99,00 je übermittelter Information entgeltpflichtig.

2. Alle Preise sind zuzüglich der jeweils in Deutschland gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer auf das in der Rechnung genannte Geschäftskonto des Verlags zu entrichten.

3. Der Nutzer kann formlos zwischen der Ausstellung von Einzel- oder Sammelrechnungen wählen. Bei Sammelrechnungen ist der gewünschte Rechnungsstellungszeitraum, wahlweise zum Monats- oder Quartalsende, anzugeben. Wenn der Nutzer keine Wahl trifft, wird der Verlag jeweils Einzelrechnungen ausstellen.

4. Der Rechnungsversand erfolgt auf postalischem Weg an die nach III. Ziffer 4 oder Ziffer 5 angegebene Adresse des Rechnungsempfängers.


X. Deutsches Recht / Gerichtsstand / Salvatorische Klausel

1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Für den Fall, dass es sich bei dem Vertragspartner des Verlags um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt bestimmt sich der Erfüllungsort und der Gerichtsstand nach dem Sitz des Verlages, derzeit Köln. Verfahrenssprache ist deutsch.

3. Sollten Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unter Ausschluss von § 139 BGB nicht berührt. Dies soll keine bloße Beweislastumkehr bewirken, sondern § 139 BGB wird ausdrücklich insgesamt abbedungen. Unwirksame, nichtige oder undurchführbare Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die nach Inhalt und Zweck dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommen, was in entsprechender Weise auch für Lücken gilt, soweit sich solche herausstellen sollten. Gleiches gilt für Regelungslücken.


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