Jahresabschlüsse können nur noch bis zum 31.12.2009 in Papierform beim elektronischen Bundesanzeiger eingereicht werden. Ab dem 1. Januar 2010 muss die Einreichung auf elektronischem Wege über https://publikations-plattform.de erfolgen.
Gesetzliche Grundlage ist § 4 der "Verordnung über die Übertragung der Führung des Unternehmensregisters und die Einreichung von Dokumenten beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers". Der relevante Paragraph im Wortlaut:
● „§ 4 Einreichung von Dokumenten beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers: Die auf der Grundlage von § 325 des Handelsgesetzbuchs oder anderen Bestimmungen, die wegen der Offenlegung auf § 325 des Handelsgesetzbuchs verweisen, sowie die auf der Grundlage von § 2 Abs. 2 und 3, § 9 Abs. 1, § 12 Abs. 2 oder § 15 Abs. 1 des Publizitätsgesetzes beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers elektronisch einzureichenden Dokumente können bis zum 31. Dezember 2009 alternativ auch in Papierform eingereicht werden.“
Wie Sie einfach und bequem einen Jahresabschluss elektronisch einreichen, erfahren Sie auf der Publikations-Plattform unter „Wissenswertes“ (https://publikations-plattform.de) oder telefonisch unter der
Servicenummer 0800 – 1234339.
Ihr Team des Bundesanzeiger-Verlags