Wichtige Mitteilung

Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,

die Veröffentlichungen im Bundesanzeiger und in den amtlichen Beilagen zum Bundesanzeiger werden in vielfältiger Weise ausgewertet und genutzt.

Die Auswertung ist erlaubt.

Immer häufiger erhalten Firmen und Institutionen nun "Angebote", deren Grundlage vorher im Bundesanzeiger gedruckte Bekanntmachungen über die jeweiligen Firmen bzw. Institutionen sind. Angeboten werden unter anderem "die Registrierung" der Daten und der "Abruf" aller "registrierten Daten".
Für die Aufnahme in ein solches Register und für das Recht zum Abruf der Daten wird die Zahlung eines Betrages gefordert, der die Veröffentlichungsentgelte im Bundesanzeiger zum Teil weit überschreitet.

Unabhängig von der Höhe der Gebühr ist darauf hinzuweisen, dass die bloße Aufnahme in ein solches Register ohne Einverständnis des Betroffenen bzw. ohne Annahme des "Angebots" keinerlei Entgelt- oder Gebührenanspruch auslöst.

Die derzeit hier bekannten Anbieter solcher "Leistungen" finden Sie weiter unten.

Wir weisen darauf hin, dass diese Angebote nicht im Auftrag der Bundesanzeiger Verlagsges.mbH. gemacht werden.

Die Ablehnung der Angebote hat keine Auswirkung auf eine Rechtswirkung der vorangegangenen Veröffentlichung.

 

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